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Häufig gestellte Fragen

 

 


 

Warum sollte ich den Vaterschaftstest beim Sachverständigeninstitut Dr. Lauk & Dr. Breitling in Auftrag geben?

 

 

Weil Sie von diesem außerordentlich wichtigen Test absolute Verlässlichkeit erwarten!

 

Die Auswertung und Beurteilung der Untersuchungsergebnisse erfolgen durch promovierte und anerkannte Sachverständige mit langjähriger Erfahrung in der gerichtlichen Abstammungsbegutachtung.


Sämtliche Analysen werden ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal vorgenommen.
Die Analyseverfahren werden mindestens 5 mal pro Jahr über nationale (GEDNAP) und internationale (AABB Parentage Testing) Ringversuche überprüft und als korrekt bestätigt.


Das von uns etablierte und von unabhängiger Stelle geprüfte Qualitätsmanagementsystem (Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 und DIN EN ISO 9001) garantiert Ihnen bei der Beauftragung unseres Sachverständigeninstituts maximale Sicherheit.


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Wie sicher ist der Vaterschaftstest?

 

Promovierte Wissenschaftler mit langjähriger Erfahrung in der Abstammungsbegutachtung und der Einsatz modernster Analysegeräte gewährleisten ein Höchstmaß an Sicherheit.

 

Sowohl beim Gerichtsgutachten, als auch beim Privatgutachten werden stets genügend Merkmale untersucht, um einen zweifelsfreien Ausschluss, oder eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,999% zu erzielen. Vor deutschen Gerichten gilt die Vaterschaft ab einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% als "praktisch erwiesen". Diese hohe Ergebnissicherheit wird durch die Auswertung von bis zu 30 verschiedenen Identitätsmerkmalen auf der Basis international anerkannter Biostatistikformeln erreicht.

 

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Wie laufen die Untersuchungen ab - was muss ich tun?

 

Für ein gerichtlich anerkanntes Gutachten erhalten Sie zunächst ein Auftragsformular, auf dem Sie die Namen und Anschriften der einzubeziehenden Personen sowie der mit den Probenebtnahmen zu beauftragende Ärzte eintragen. Nach Rücksendung des Auftragsformulars an unser Institut stellen wir den Ärzten die für die Probenentnahmen und Identitätsprüfungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Gleichzeitig erhalten Sie selbst die Aufforderung zur Probenentnahme bei den betreffenden Ärzten vorstellig zu werden.

 

Für ein reines Privatgutachten erhalten Sie von uns ein kostenloses Abstrich-Set mit den erforderlichen Wattestäbchen, einer leicht verständlichen Anleitung zur Anfertigung der Abstriche und ein Auftragsformular zugesandt. Das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular senden Sie gemeinsam mit den Abstrichen in dem beiliegenden Umschlag zurück.

 

Unser Institut isoliert aus den eingesandten Proben das Erbmaterial (DNA) und untersucht mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion (PCR) 15-20 aussagekräftige DNA-Merkmale.

 

Innerhalb von 5-10 Arbeitstagen nach Eingang der Proben erhalten Sie ein eindeutiges und leicht verständliches Gutachten mit biostatistischer Auswertung.

 

Auftragsformulare und das kostenlose Abstrich-Set können Sie Online, telefonisch, per Fax oder per e-mail bei uns anfordern.

 

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Kann der Vaterschaftstest auch ohne die Kindesmutter durchgeführt werden?

 

Ja, es geht auch ohne die Mutter.

 

Werden nur das Kind und der vermeintliche Vater untersucht, fehlen allerdings die Informationen hinsichtlich der Vererbung durch die Mutter. Dieser Informationsverlust wird durch die Untersuchung einer höheren Anzahl von Merkmalen teilweise ausgeglichen.

 

Im herkömmlichen Terzettenfall (Vater, Kind und Mutter) untersuchen wir bei allen drei Personen zunächst 15 verschiedene DNA-Merkmale. Im sogenannten Defizienzfall mit fehlender Mutter wird die Anzahl der zu analysierenden Merkmale routinemäßig auf 20 Merkmale pro Person erhöht. Dennoch liegt die Ergebnissicherheit bei Einbeziehung der Kindesmutter im Regelfall höher.

 

Anmerkung:
Juristisch gesehen stellt die Abstammungsbegutachtung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen dar. Ohne richterlichen Beschluss darf die Abstammung eines Menschen nur mit seiner Einwilligung untersucht und festgestellt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung seines Sorgeberechtigten erforderlich.

 

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Wie lange dauern die Untersuchungen?

 

Nach Eingang aller benötigten Proben wird das Gutachten in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen erstellt.

 

Sollte es einmal länger dauern, ist dies auf unser geprüftes Qualitätsmanagement zurückzuführen. Dieses schreibt zahlreiche Kontrollen und im Falle eines Ausschlusses eine Doppelbestimmung beginnend von den Originalproben vor und dient somit Ihrer Sicherheit.

 

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Blut oder Speichel - was wird benötigt?

 

Beides kann verwendet werden und beides ist gleichermaßen sicher.

 

Die private Begutachtung wird aufgrund der einfacheren Handhabung stets anhand von Mundhöhlenabstrichen ("Speichelproben") erfolgen. Die hierfür benötigten Wattestäbchen senden wir Ihnen kostenlos zu.

 

Eine Blutprobe erlaubt zusätzliche Analysemöglichkeiten. Die derzeit gültigen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten sehen daher die Entnahme von Blutproben vor. Diese werden jedoch nur in ganz seltenen Fällen tatsächlich benötigt, weshalb wir auch beim Gerichtsgutachten, zumindest bei den Kindern, im Regelfall mit Speichelproben arbeiten.

 

In Ausnahmefällen können auch andere Gegenstände (z. B. Haare, Schnuller, Zahnbürsten, Zigarettenkippen, getrocknetes Blut, Knochen und vieles mehr) als Ausgangsmaterial dienen. Derartige Untersuchungen werden von uns allerdings nur nach Rücksprache und Feststellung der Notwendigkeit durchgeführt. (Wir erstellen keine "heimlichen Gutachten".)

 

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Muss das Kind ein bestimmtes Alter haben?

 

Die Begutachtung ist ab dem Geburtszeitpunkt möglich.

 

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Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?

 

Wir arbeiten nach strengen Regeln der Datensicherheit. Das gilt insbesondere für den Schutz der personenbezogenen Daten. Die Untersuchungsergebnisse werden ausschließlich dem jeweiligen Auftraggeber zugänglich gemacht.

 

Untersucht werden ausschließlich DNA-Merkmale, die keinerlei Aussagen über Krankheiten, Aussehen oder persönliche Eigenschaften zulassen.

 

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Ist das Privatgutachten auch vor Gericht verwertbar?

 

Da die Speichelproben beim Privatgutachten von den zu untersuchenden Personen selbst angefertigt werden, ist eine gerichtliche Verwertbarkeit des Gutachtens nicht möglich. Hierfür wäre zumindest eine Überprüfung und schriftliche Dokumentation der Identität der zu untersuchenden Person bei der Probenentnahme zwingend erforderlich.

 

Daneben stellt die gerichtliche Abstammungsbegutachtung hohe Anforderungen an das Untersuchungslabor und die dort arbeitenden Sachverständigen. Hierzu gehören unter anderem die Etablierung eines geprüften Qualitätsmangementsystems und die Einhaltung der Richlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (herausgegeben durch die Bundesärztekammer am 08. März 2002). Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und sind seit vielen Jahren für zahlreiche Gerichte in ganz Deutschland tätig.

 

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Wo erhalte ich zusätzliche Informationen?

 

Sollten Sie noch Fragen hinsichtlich der Abstammungsbegutachtung haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer: 07054 / 920660

 

Fax-Anfragen erbitten wir an die Nummer: 07054 / 920666

 

Ihre e-mail senden Sie an: lauk-breitling@t-online.de

 

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